Allgemeine Geschäftsbedingungen
von DEMARKETIX
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen DEMARKETIX, Inhaber: Pascal Hudelmaier (Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Aufträge. Der Geltung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
1. Vertragsgegenstand
Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf einer Website obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem. Wartungsleistungen oder Pflichten zur Pflege oder zu Updates müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den Stundensätzen, welche im Angebot genannt sind. Die dortigen Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen.
2.3. Die Vergütung ist bei Abnahme der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.
2.4. Der Auftraggeber kann gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Fremdleistungen, Auslagen
3.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Die Parteien vereinbaren eine Service-Fee in Höhe von 30 %, welche der Auftragnehmer auf die Vergütung des Dritten aufschlägt.
3.2. Auslagen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten.
3.3. Reisen für den Auftragnehmer werden mit 50 ct. pro gefahrenen Kilometer und 50 € pro Stunde pro Person angesetzt.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1. Entwürfe, Layouts, Foto-, Bewegtbildproduktionen und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
4.2. Bei Verstoß gegen Punkt 4.1 hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.
4.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglich festgelegten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe, Layouts, Foto-, Bewegtbildproduktionen und Reinzeichnungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
4.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Soft-Copies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die Erstellung des jeweiligen Werks vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Dieser Schaden wird auf die erhöhte Vergütung angerechnet.
5. Eigentum
5.1. An Entwürfen, Layouts, Foto-, Bewegtbildproduktionen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6. Herausgabe von Daten
6.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Lieferung der Inhalte der Website hinaus Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden. § 69d UrhG bleibt hiervon unberührt.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten.
6.5. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Pflicht zur Datensicherung entstanden sind.
7. Belegmuster
7.1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
8. Haftung, Endabnahme
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe, Layouts, sonstigen Arbeiten und Designs. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber entsprechende Recherchen unternimmt.
8.4. Nach Abschluss des Projekts stellt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer in Textform beim Auftraggeber geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.5. Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmangelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme / Lieferung. Die Haftungsklausel gemäß Punkt 8.1. bleibt hiervon unberührt.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Rechte Dritter
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er eine Änderung zu beauftragen und die Mehrkosten zu tragen. Nicht geäußerte Vorgaben vonseiten des Auftraggebers führen nicht zu einem Mangel der Inhalte.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer nach einer entsprechenden Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er dem Auftragnehmer sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher diesem durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht. Es findet deutsches Recht Anwendung.
10.2. Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.
Stand: 4. November 2024